Hinweisgeberportal
Interne Meldestelle
zum Hinweisgeberschutz der Walter Schneider GmbH
Die Interne Meldestelle nimmt Meldungen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes, die die Tätigkeit im In- und Ausland der Walter Schneider GmbH betreffen und unter Deutsches und Europäisches Recht fallen, entgegen. Sie ist ebenfalls eingebettet in die Regelungen der EU Whistleblower-Richtlinie
Das Vertraulichkeitsgebot und
das Verbot von Repressalien sind das Herzstück des Schutzes hinweisgebender
Personen im Rahmen des Gesetzes. Ziehen Sie deshalb bitte eine offene
Kommunikation mit der Hinweisgeberstelle in Betracht. Ihre Hinweise bleiben
vertraulich und Sachverhalte können so schneller geklärt werden.
Selbstverständlich bieten wir auch anonyme Wege. Ihre Angaben werden auf jeden
Fall vertraulich behandelt und wahren den persönlichen Datenschutz jederzeit.
Häufige Fragen
Was kann gemeldet werden?
Meldefähig sind Vorkommnisse
in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Walter Schneider GmbH, die strafbewehrt
(eindeutige Rechtsverstöße) und im besonderen Fall bußgeldbewehrt sind (z.B.
Gefahr für Leib und Leben). Verstöße gegen Recht in Ländern außerhalb der EU
werden nicht berücksichtigt.
Was kann nicht gemeldet werden?
Allgemeine Beschwerden,
Verbesserungsvorschläge, Kritik und Hinweise zu inhaltlichen Angeboten der Walter
Schneider GmbH (Veranstaltungen, Veröffentlichungen, Debatten etc.) können hier ebenfalls nicht
weiter bearbeitet werden.
Wer ist meldeberechtigt?
Meldeberechtigt sind
Beschäftigte der Walter Schneider GmbH sowie weitere Personen, die mit der
Tätigkeit der Walter Schneider GmbH in Kontakt gekommen sind (z.B.
Honorarkräfte, Seminarleiter_innen, Kooperationspartner_innen, Dienstleister_innen,
Lieferanten, Geschäftspartner).
Sowohl Hinweisgebende
(diejenigen, die etwas melden) als auch gegebenenfalls im Rahmen von Meldungen
verdächtigte/beschuldigte Personen (bis zur endgültigen Klärung) genießen
Vertraulichkeit. Das Vorgehen ist mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt.
Meldekanäle
1) E-Mail
encrypted---aGlud2Vpc0BzY2huZWlkZXItdW1mb3JtZW4uZGU=
Hinweis: Wenn Sie Ihre Identität geheim halten möchten, dann nutzen Sie bitte eine nicht identifizierbare E-Mail-Adresse bei einem Service wie bspw. ProtonMail
2) Meldung über ein
Formular ohne Bekanntgabe Ihrer Identität
Hinweis: Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angeben möchten (für Rückfragen etc.) ohne Ihre Identität zu verraten, dann nutzen Sie bitte eine nicht identifizierbare E-Mail-Adresse bei einem Service wie bspw. ProtonMail
Der Meldeprozess umfasst drei
Schritte:
- Zunächst werden Sie gebeten, einen
Informationstext zum Schutz Ihrer Anonymität zu lesen sowie eine
Sicherheitsabfrage zu beantworten.
- Auf der Meldeseite formulieren Sie Ihren Hinweis
in eigenen Worten und beantworten Fragen zur besseren Einordnung des
Vorfalls.
- Oft ist eine Fallaufklärung nur möglich, wenn wir
die Möglichkeit haben, Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Daher bitten wir
Sie, dass Sie sich für die Meldung Ihren eigenen, geschützten Postkasten
bei einem Dienst wie z.B. ProtonMail einrichten. Über diesen erhalten Sie von uns Rückmeldungen, können bei
Bedarf Fragen beantworten und werden über den Fortgang Ihres Hinweises
informiert.
Sie erhalten Antworten von
encrypted---aGlud2Vpc0BzY2huZWlkZXItdW1mb3JtZW4uZGU= ohne, dass sie dort identifiziert werden können.
3) Telefon
Festnetz +49 7232 3199823
4) Post
Anschrift:
Walter Schneider GmbH
Anja Otten / vertraulich
Raiffeisenstr. 28
D-75196 Remchingen
Information und Beratung
Bitte beschreiben Sie den zu
meldenden Vorfall so genau wie möglich (Was, Wer, Wann, Häufigkeit). Soweit sie
über die Ergebnisse der Prüfung informiert werden wollen, geben Sie dies in
Ihrer Meldung mit an. Gerne informiert und berät Sie die Hinweisgeberstelle
auch in einem persönlichen Gespräch. Nehmen Sie hierzu direkten Kontakt auf.
Bitte geben sie keine öffentlichen Postings hier oder an anderer Stelle ab.
Externe Meldestelle
Die Geschäftsführung der Walter Schneider GmbH unterstützt rechtsrelevante Meldungen von Missständen und Regelverstößen ausdrücklich. Auch der Gesetzgeber empfiehlt die Nutzung interner Meldestellen, da Sachverhalte hier in der Regel besser und schneller aufgeklärt werden. Wir weisen dennoch darauf hin, dass Sie sich auch an übergeordnete Meldestellen wenden können, etwa an die Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz
Wenn Sie eine namentliche oder eine anonyme Meldung senden möchten, nutzen Sie bitte unser