Hinweisgeberportal

Interne Meldestelle zum Hinweisgeberschutz der Walter Schneider GmbH

Die Interne Meldestelle nimmt Meldungen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes, die die Tätigkeit im In- und Ausland der Walter Schneider GmbH betreffen und unter Deutsches und Europäisches Recht fallen, entgegen. Sie ist ebenfalls eingebettet in die Regelungen der EU Whistleblower-Richtlinie

Das Vertraulichkeitsgebot und das Verbot von Repressalien sind das Herzstück des Schutzes hinweisgebender Personen im Rahmen des Gesetzes. Ziehen Sie deshalb bitte eine offene Kommunikation mit der Hinweisgeberstelle in Betracht. Ihre Hinweise bleiben vertraulich und Sachverhalte können so schneller geklärt werden. Selbstverständlich bieten wir auch anonyme Wege. Ihre Angaben werden auf jeden Fall vertraulich behandelt und wahren den persönlichen Datenschutz jederzeit.


Häufige Fragen

Was kann gemeldet werden?

Meldefähig sind Vorkommnisse in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Walter Schneider GmbH, die strafbewehrt (eindeutige Rechtsverstöße) und im besonderen Fall bußgeldbewehrt sind (z.B. Gefahr für Leib und Leben). Verstöße gegen Recht in Ländern außerhalb der EU werden nicht berücksichtigt.

Was kann nicht gemeldet werden?

Allgemeine Beschwerden, Verbesserungsvorschläge, Kritik und Hinweise zu inhaltlichen Angeboten der Walter Schneider GmbH (Veranstaltungen, Veröffentlichungen, Debatten  etc.) können hier ebenfalls nicht weiter bearbeitet werden.

Wer ist meldeberechtigt?

Meldeberechtigt sind Beschäftigte der Walter Schneider GmbH sowie weitere Personen, die mit der Tätigkeit der Walter Schneider GmbH in Kontakt gekommen sind (z.B. Honorarkräfte, Seminarleiter_innen, Kooperationspartner_innen, Dienstleister_innen, Lieferanten, Geschäftspartner).

Sowohl Hinweisgebende (diejenigen, die etwas melden) als auch gegebenenfalls im Rahmen von Meldungen verdächtigte/beschuldigte Personen (bis zur endgültigen Klärung) genießen Vertraulichkeit. Das Vorgehen ist mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt.


Meldekanäle

1) E-Mail

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Hinweis: Wenn Sie Ihre Identität geheim halten möchten, dann nutzen Sie bitte eine nicht identifizierbare E-Mail-Adresse bei einem Service wie bspw. ProtonMail

2) Meldung über ein Formular ohne Bekanntgabe Ihrer Identität

Hinweis: Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angeben möchten (für Rückfragen etc.) ohne Ihre Identität zu verraten, dann nutzen Sie bitte eine nicht identifizierbare E-Mail-Adresse bei einem Service wie bspw. ProtonMail

Der Meldeprozess umfasst drei Schritte:

  1. Zunächst werden Sie gebeten, einen Informationstext zum Schutz Ihrer Anonymität zu lesen sowie eine Sicherheitsabfrage zu beantworten.
  2. Auf der Meldeseite formulieren Sie Ihren Hinweis in eigenen Worten und beantworten Fragen zur besseren Einordnung des Vorfalls.
  3. Oft ist eine Fallaufklärung nur möglich, wenn wir die Möglichkeit haben, Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Daher bitten wir Sie, dass Sie sich für die Meldung Ihren eigenen, geschützten Postkasten bei einem Dienst wie z.B. ProtonMail einrichten. Über diesen erhalten Sie von uns Rückmeldungen, können bei Bedarf Fragen beantworten und werden über den Fortgang Ihres Hinweises informiert.

Sie erhalten Antworten von encrypted---aGlud2Vpc0BzY2huZWlkZXItdW1mb3JtZW4uZGU= ohne, dass sie dort identifiziert werden können.

3) Telefon

Festnetz +49 7232 3199823

4) Post

Anschrift:
Walter Schneider GmbH
Anja Otten / vertraulich
Raiffeisenstr. 28
D-75196 Remchingen


Information und Beratung

Bitte beschreiben Sie den zu meldenden Vorfall so genau wie möglich (Was, Wer, Wann, Häufigkeit). Soweit sie über die Ergebnisse der Prüfung informiert werden wollen, geben Sie dies in Ihrer Meldung mit an. Gerne informiert und berät Sie die Hinweisgeberstelle auch in einem persönlichen Gespräch. Nehmen Sie hierzu direkten Kontakt auf. Bitte geben sie keine öffentlichen Postings hier oder an anderer Stelle ab.


Externe Meldestelle

Die Geschäftsführung der Walter Schneider GmbH unterstützt rechtsrelevante Meldungen von Missständen und Regelverstößen ausdrücklich. Auch der Gesetzgeber empfiehlt die Nutzung interner Meldestellen, da Sachverhalte hier in der Regel besser und schneller aufgeklärt werden. Wir weisen dennoch darauf hin, dass Sie sich auch an übergeordnete Meldestellen wenden können, etwa an die Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz

Wenn Sie eine namentliche oder eine anonyme Meldung senden möchten, nutzen Sie bitte unser 

Formular für Hinweise

Persönliche Angaben
Beschreibung des Vorfalls
Zusätzliche Angaben (freiwillig)